Allgemeine Auftragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH
FN 388952p
(Stand 24.10.2023)
1. Anwendungsbereich
Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche/behördliche wie außergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Zuge eines zwischen der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis vorgenommen werden.
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten auch für neue Mandate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Als Mandanten gelten natürliche und juristische Personen. Als natürliche Personen gelten alle Menschen ungeachtet sämtlicher Differenzierungen.
2. Auftrag und Vollmacht
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gehen Auftrag und Vollmacht auch über den Tod des Mandanten hinaus.
Auf Verlangen der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH hat der Mandant gegenüber dieser eine schriftliche Vollmacht zu unterfertigen. Diese Vollmacht kann auf die Vornahme einzelner, genau bestimmter oder sämtlicher möglicher Rechtsgeschäfte bzw. Rechtshandlungen gerichtet sein.
3. Informations- und Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant hat der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH sämtliche Informationen, die für die Ausübung des Mandats von Bedeutung sein können, unverzüglich und vollständig mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zugänglich zu machen.
Während aufrechtem Mandat ist der Mandant verpflichtet, der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist berechtigt, die Richtigkeit von Informationen, Tatsachen, Urkunden, Unterlagen und Beweismittel anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart wird, richtet sich das Honorar der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sowie dem Notariatstarifgesetz (NTG) in der jeweils geltenden Fassung. Der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH steht es frei, das Honorar nach Einzelleistungen, Einheitssatz oder nach Zeitaufwand auf Grundlage der jeweils geltenden Stundensätze zu verrechnen. Es steht ihr auch frei vom Einheitssatz zur Einzelleistung oder von einer Abrechnung nach Einzelleistung auf eine nach dem Einheitssatz zu wechseln. Ebenso kann sie jederzeit eine Abrechnung nach Stundensatz vornehmen bzw. in eine solche Abrechnungsart wechseln, sofern eine Abrechnung nach Stundensatz gesondert vereinbart wurde. Die Stundensätze betragen mindestens EUR 300,00 zuzüglich USt. für Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsanwärter und EUR 250,00 zuzüglich USt. für juristische Mitarbeiter, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Verrechnet wird je angefangenen zehn Minuten.
Barauslagen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die üblichen kanzleiinternen Abrechnungsmodalitäten als vereinbart. Die Barauslagen können von der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH mit einem Pauschalbetrag von 5% der Netto-Honorarsumme pauschaliert verrechnet werden.
Die Abrechnung des Honorars kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen.
Honorarvorschüsse können jederzeit verlangt werden. Auf Grund der Höhe von Honorarvorschüssen kann nicht auf den tatsächlichen Honoraranspruch geschlossen werden.
Nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzungen über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars sind keine verbindlichen Kostenvoranschläge iSd § 5 KSchG.
Bei Teileinklagungen gilt als Honorarbemessungsgrundlage der Gesamtanspruch. Jedenfalls wird das Honorar von einem Mindeststreitwert von EUR 2.000,00 berechnet. Diese Bemessungsgrundlage kann den gesetzlichen Streitwert überschreiten.
Ist der Mandant Unternehmer, gilt eine an diesen übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen eines Monates (maßgebend ist der Eingang bei der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH) ab Erhalt schriftlich widerspricht.
Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH.
Kostenersatzansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner werden hiermit in Höhe des Honoraranspruches des Rechtsanwaltes an diesen mit ihrer Entstehung abgetreten. Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist berechtigt, die Abtretung dem Gegner jederzeit anzuzeigen.
Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars gebührt der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH wenigstens der vom Gegner über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, ansonsten das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar.
Für den Fall, dass Honorarvorschüsse oder reduzierte bzw. pauschalierte Honorarforderungen nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden, gelten ungeachtet von vorangegangenen Reduzierungen bzw. Pauschalierungen die einschlägigen Honorarsätze, insbesondere gemäß den Bestimmungen des RATG, NTG und AHK. Bei einer vereinbarten oder gewährten Honorarreduktion lebt die ursprüngliche Forderung der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH wieder voll auf, wenn trotz ordnungsgemäßer Rechnung und Mahnung das Honorar nicht binnen 14 Tagen bezahlt wird.
Sofern der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.
5. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH und ihrer Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen, angestellte Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärter und juristische Mitarbeiter ist – auch im Verhältnis zu Dritten – mit EUR 400.000,00 pro Schadensfall begrenzt, wenn der Mandant Verbraucher ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung.
Die genannten Höchstbeträge umfassen alle gegen die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH wegen fehlerhafter Beratung und/oder Vertretung bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz und auf Preisminderung. Dieser Höchstbetrag umfasst nicht Ansprüche des Mandanten auf Rückforderung des an die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH geleisteten Honorares. Allfällige Selbstbehalte verringern die Haftung nicht.
Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter bzw. Mandanten ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen. Der Mandant ist, sofern er nicht Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, nicht berechtigt, mit allfälligen Ansprüchen des Mandanten gegenüber der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH gegen Honoraransprüche der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH gerichtlich oder außergerichtlich aufzurechnen, sofern diese Ansprüche des Mandanten nicht tituliert oder von der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH anerkannt sind.
Der Mandant ist auch nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH allfällige Ansprüche gegenüber dem Rechtsanwalt an Dritte abzutreten.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH haftet nur gegenüber ihrem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant hat Dritte, die mit den Leistungen der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH in Berührung geraten können, auf diesen Haftungsausschluss ausdrücklich hinzuweisen.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH haftet nicht für die Kenntnis ausländischen Rechtes. EU-Recht gilt nicht als solches, wohl aber das Recht der Mitgliedstaaten.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH haftet für mit Kenntnis des Mandanten im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte (insbesondere Gutachter) nur bei Auswahlverschulden.
6. Verjährung und Präklusion
Soweit nicht eine kürzere Verjährungs- und/oder Präklusivfrist gesetzlich gilt, verfallen sämtliche Ansprüche, nicht jedoch Gewährleistungsansprüche gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gegen die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH, wenn sie nicht vom Mandanten binnen 6 Monaten (falls der Mandant Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der Mandant Verbraucher ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden. Sämtliche Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche verfallen längstens nach Ablauf von 5 Jahren nach dem schadenstiftenden bzw. anspruchsbegründenden Verhalten bzw. Verstoß.
7. Rechtsschutzversicherung
Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, hat er dies der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH unverzüglich bekanntzugeben und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Die Bekanntgabe einer Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten und die Erwirkung rechtsschutzmäßiger Deckung durch die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH lässt deren Honoraranspruch gegenüber dem Mandanten unberührt und gilt nicht als Einverständnis der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH, sich mit dem von der Rechtsschutzversicherung Geleisteten als Honorar zufrieden zu geben.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Entgelt vom Mandanten begehren.
8. Urheberrechtlicher Schutz
Verträge, Vertragsentwürfe, Rechtsgutachten etc. genießen urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberrecht an diesen Werken steht ausschließlich der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH zu.
Die Einräumung einer Werknutzungsbewilligung oder eines Werknutzungsrechtes zu Gunsten des Mandanten bedarf, soweit es sich nicht aus dem Zweck des Mandatsverhältnisses ergibt, der schriftlichen Zustimmung der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH.
Eine, dem Mandanten oder Dritten eingeräumte, Werknutzungsbewilligung oder ein Werknutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Werken der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH erstreckt sich nur auf den vom Vertragsverhältnis umfassten Anwendungsbereich. Die wiederholte Verwendung von geschützten Vertragsmustern durch den Mandanten ist untersagt, soweit dies nicht vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Vertragsverhältnisses ergibt.
Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen gelten erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars als dem Mandanten eingeräumt.
9. Herausgabepflicht
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH stellt die vom Mandaten zur Verfügung gestellten Originalurkunden nach Beendigung des Mandates zurück. Sie ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von 5 Jahren ab Beendigung des Mandates aufzubewahren, soweit nicht längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, nach deren Ablauf die Akten vernichtet werden.
10. Unterbevollmächtigung und Substitution
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH kann sich durch einen, bei ihr in Verwendung stehenden Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter oder einen anderen Rechtsanwalt oder dessen befugten Rechtsanwaltsanwärter vertreten lassen (Unterbevollmächtigung). Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH darf in Verhinderungsfällen den Auftrag oder einzelne Teilhandlungen an einen anderen Rechtsanwalt weitergeben (Substitution), wobei sie in diesen Fällen nur für ein Verschulden bei der Auswahl des Substituten haftet.
11. Rechtsmittel
Sofern eine Entscheidung in der Sache vorliegt, ist der Mandant vor Ablauf der Rechtsmittelfrist von der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH zu verständigen. Dem Mandanten ist dabei mitzuteilen, ob ein Rechtsmittel geboten erscheint und binnen welcher Frist dieses einzubringen wäre. Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist von sich aus nicht verpflichtet, ein Rechtsmittel einzubringen, sofern im Anschluss keine entsprechende schriftliche Weisung durch den Mandanten erfolgt.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Auftragsbedingungen und das durch dieses geregelte Mandatsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht.
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch diese Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Mandant seinen Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Mandanten, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 des Konsumentenschutzgesetzes.
13. Sonstiges/Schlussbestimmungen
Als Zustelladresse gilt die der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH zuletzt bekanntgegebene Adresse. Der Mandant verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erklärungen des Rechtsanwaltes gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekanntgegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte geänderte Adresse versandt werden.
Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden.
Die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH ist berechtigt, an jede vom Mandanten mitgeteilte Kontoverbindung schuldbefreiend zu leisten, sofern keine andere Weisung erteilt worden ist.
Der Mandant stimmt der Kommunikation durch E-Mail in nicht verschlüsselter Form zu und erklärt, über die damit verbundenen Risiken (Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung etc.) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mailverkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird. Für den Fall der Verwirklichung eines dieser Risiken übernimmt die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH eine Haftung nur dann, wenn sie diese zu vertreten hat. Ebenso hat die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH eine E-Mail nicht sofort nach Eingang darauf zu prüfen, ob sie Fristen oder Termine enthalten. Sollte dies der Fall sein, übernimmt die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH die Haftung nur, wenn sie zusätzlich per Telefon verständigt wird.
Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Mecenovic Rechtsanwalt GmbH die den Mandanten und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der dem Rechtsanwalt vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen des Rechtsanwaltes (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc.) ergibt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder des durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
14. Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufes
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Sie können Ihr Widerrufsrecht ausüben, indem Sie der Mecenovic Rechtsanwalt GmbH, FN 388952p (E-Mail: recht@mecenovic.at, Tel.-Nr. 0316/848684, Fax-Nr. 0316/848684-4) mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag bzw. den Auftrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster „Widerrufsformular“ (Beilage ./A) verwenden, das aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Für einen rechtzeitigen Widerruf reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie den Auftrag bzw. Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die wir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückbezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Entgelte für die Rückzahlung werden Ihnen nicht berechnet.
Wenn Sie gewünscht haben, dass wir mit unseren Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist an uns ein angemessener Betrag zu bezahlen, der dem Anteil des bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtes unterrichtet haben, bereits geleisteten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Unter Angemessenheit des Betrages ist dabei das Entgelt zu verstehen, dass für die erbrachten Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Notariatstarifgesetz (NTG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) zusteht.
Die Ausübung des Widerrufsrechtes ist gleichzeitig eine Vollmachtskündigung durch Sie. Wir werden in weiterer Folge nicht mehr für Sie tätig werden.