Ich berate und vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:
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Ob Bauunternehmer, Architekt oder Bauherr: Ich berate Sie in allen Phasen Ihres Bauvorhabens und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Abwehr vermeintlicher Ansprüche Ihres Gegners.
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Sie möchten beispielsweise eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Ich erstelle oder prüfe die entsprechenden Verträge und wickle diese treuhändig ab. Ich stehe Ihnen auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bezüglich des Vertragsobjekts zur Seite.
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VIhr Versicherer leistet nicht? Als Versicherer wollen Sie die unberechtigten Ansprüche Ihres Versicherungsnehmers abwehren? Mit meiner Expertise stehe ich gerne zu Ihren Diensten.
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Ich berate und begleite Bieter in sämtlichen von der öffentlichen Hand eingeleiteten Vergabeverfahren und unterstütze ausgewählte öffentliche Auftraggeber bei deren Planung und Durchführung.
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Meine Schwerpunktthemen gehören zum Zivilrecht. Das Zivilrecht regelt das menschliche Zusammenleben für bestimmte Bereiche, ohne dass zwischen den betroffenen Personen ein Verhältnis der Über- oder Unterordnung besteht, wie im öffentlichen Recht.
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Meine Schwerpunktthemen gehören nicht nur zum Zivilrecht, sondern auch zum Wirtschaftsrecht. Ich vertrete überwiegend die rechtlichen Interessen meiner Mandanten, soweit sie sich aus ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben.
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Interessenskonflikte mit anderen Wirtschaftsteilnehmern werden meist vor Gerichten ausgetragen, wenn Verhandlungen nicht zum gewünschten Ziel führen. Das Prozessrecht regelt, wie vor dem jeweiligen Gericht vorzugehen ist.
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Wenn jemand einen Schaden an seiner Person oder seinem Vermögen erleidet, trägt sie oder er die wirtschaftlichen Folgen zunächst selbst. Das Schadenersatzrecht regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen die wirtschaftlichen Folgen auf einen anderen überwälzt werden können.
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Das Maklerrecht regelt das Verhältnis zwischen Maklern und ihren Kunden. Ein Makler vermittelt im Auftrag seiner Kunden Verträge mit anderen, sogenannten „Dritten“. Ein Immobilienmakler vermittelt etwa Kauf- oder sonstige Verträge betreffend Immobilien. Der Versicherungsmakler vermittelt zB Versicherungsverträge. Der Makler erhält für seine Tätigkeit eine Provision. Zu meiner anwaltlichen Tätigkeit gehört die Vertretung von Maklern und Kunden von Maklern bei Streitigkeiten aus dem Maklerverhältnis.