Immobilienkäufe werden günstiger
Mit dem Kauf einer Liegenschaft fällt im Zusammenhang mit der Eigentumseintragung in das Grundbuch die sogenannte Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,1 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis) an. Um den Erwerb von Liegenschaften zugänglicher zu machen, entfällt diese Eintragungsgebühr ab 01.04.2024 (vorerst temporär für zwei Jahre) unter gewissen Voraussetzungen (§ 25a GGG).