Zur Herstellungs- bzw Lieferklausel (HLK) sowie zur Erfüllungs- und Erfüllungsersatzklausel in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung ist die Versicherung des Vermögens eines Versicherungsnehmers gegen Schadenersatzverpflichtungen, die ihm wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen.