Obliegenheitsverletzungen und grobe Fahrlässigkeit in der Eigenheimversicherung
Die Versicherungsnehmer verlassen am Morgen ihr Wohnhaus und vergessen die Terrassentür abzusperren. Am Abend bemerken sie, dass Einbrecher ihrem Haus einen ungebetenen Besuch abgestattet haben. Die Terassentür hat außen einen fixen Knauf und ist von innen versperrbar. Weil die Tür unversperrt ist, können die Täter die Tür „aushebeln“