Haftung des Halters einer Forststraße bei Mountainbikeunfällen
Die Klägerin kam als Radfahrerin auf einer im Zuge der von der beklagten Bringungsgenossenschaft errichteten Forststraße befindlichen Brücke zu Sturz und verletzte sich schwer.
Die Klägerin kam als Radfahrerin auf einer im Zuge der von der beklagten Bringungsgenossenschaft errichteten Forststraße befindlichen Brücke zu Sturz und verletzte sich schwer.