“ABNEHMEN IM LIEGEN” - Erste Klage eingereicht

Ausgehend von der Entscheidung des Landgerichtes Berlin vom 18.7. 2023 (102 O 129/22 hier abrufbar) habe ich in meinen vorangegangen Berichten dargestellt, welche rechtlichen Möglichkeiten Vertriebspartner von “Abnehmen im Liegen” haben.

In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich viele Telefonate mit meist weiblichen Partnern von Abnehmen im Liegen in Deutschland, der Schweiz und Österreich geführt, denen eines gemeinsam ist: Alle stehen vor dem finanziellen Nichts! Der versprochene Verdienst zwischen € 5.000,— und € 8.000,— im Monat ist ausgeblieben. Bestenfalls sind monatliche Umsätze in diesem Umfang erzielt worden, die jedoch nicht ausreichen, die laufenden Kosten abzudecken. Dazu kommen die drohende Gefahr, auf Unterlassung der Werbung mit Abnehmen im Liegen geklagt zu werden und ….. eine unerklärliche Angst vor dem Eigentümer, Chris Steiner, der es nicht wahrhaben und verstehen will, dass man/frau nicht (mehr) zahlen kann, weil die versprochenen Einnahmen ausbleiben. Kontinuumbasierende Führung geht definitiv anders.

Ich bin nunmehr für eine Mandantschaft, eine GmbH, die für den Betrieb eines Abnehmen im Liegen Studios gegründet worden ist, zum Verfahrenshilfevertreter für eine Schadenersatzklage vor dem LG Leoben bestellt worden. Der wirtschaftschaftliche Eigentümer der GmbH hat sein gesamtes Vermögen eingesetzt, um eine Insolvenz abzuwenden und sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Geblieben ist ihm nichts. Er hat mit seiner Familie den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse mittlerweile in das Heimatland seiner Ehefrau verlegt, um sich wirtschaftlich zu konsolidieren.

Die erste Klage auf Ersatz eines Schadens aus dem Betrieb eines Abnehmen im Liegen Studios in der Höhe von € 245.000,- ist in dieser Woche beim zuständigen Landesgericht Leoben überreicht worden!

Es kann lange dauern, es kann hart werden, aber es gibt keinen Weg zurück. Meine Mandantschaft und ich werden zivilrechtlich ausloten, wie weit Werbung gehen darf.

Wenn Sie als selbständiger Lizenznehmer von “Abnehmen im Liegen” Fragen zur Anfechtbarkeit Ihrer konkreten Lizenzvereinbarung, allfälligen Rückzahlungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen haben, können Sie mich gerne telefonisch unter +43 316 848684 oder per Email unter recht@mecenovic.at kontaktieren. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

Ihr
Dr Werner Mecenovic
Ihr Rechtsanwalt in Graz

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“ABNEHMEN IM LIEGEN” - Videoreihe von Dr Janos Hegedüs Teil 1

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