Verbot der Werbung mit “ABNEHMEN IM LIEGEN” auch in Österreich? Unwirksamkeit der Lizenzvereinbarung?

Ausgehend von der Entscheidung des Landgerichtes Berlin vom 18.7. 2023 (102 O 129/22 hier abrufbar) stellt sich die Frage, ob Lizenzvereinbarungen über “Abnehmen im Liegen” rechtsgültig sind.

Es ist damit zu rechnen, dass es auch in Österreich zu gleichen Entscheidung kommen kann, weil die deutsche Rechtslage und die österreichische Rechtslage inhaltlich gleich sind.

Welche Auswirkungen hätte das auf bestehende Lizenzvereinbarungen?

Nach dem Wortlaut einer mir vorliegenden Lizenzvereinbarung, die auf einem (!) DIN A4-Blatt Platz hat, darf der Lizenznehmer mit “www.abnehmenimliegen.at” werben. Wird es aber dem Lizenzgeber gerichtlich verboten, damit zu werben, so droht auch den Lizenznehmern ein ähnliches Schicksal. Wie aber soll man dann Kunden gewinnen, die gerne im Liegen und nicht durch Ernährungsumstellung oder Bewegung abnehmen wollen?

Führt dies zur Unwirksamkeit der Lizenzvereinbarung?

Eine zentrale Frage, neben vielen anderen, ist ob der Lizenzgeber mit den Lizenznehmern über wissenschaftliche Studien betreffend die Wirksamkeit des Gerätes “Mya pro”, das um einen Preis zwischen € 40.000,— und € 50.000,— (!!!) netto, gekauft werden muss, gesprochen hat.

Das Zivilrecht stellt ein breites Spektrum an Rechtsbehelfen zur Verfügung, wenn ein Vertragspartner nicht ausreichend über wesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes aufklärt. Zu nennen sind etwa (arglistige) Irreführung, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Unmöglichkeit der Leistung, vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund, Gewährleistung, Schadenersatz, Verkürzung über die Hälfte etc.

Welcher Rechtsbehelf im konkreten Fall anzuwenden ist, muss anhand des jeweiligen Einzelfalles geprüft werden.

Wenn Sie als selbständiger Lizenznehmer von “Abnehmen im Liegen” Fragen zur Rechtsgültigkeit Ihrer konkreten Lizenzvereinbarung und allfälligen Rückabwicklungsansprüchen haben, können Sie mich gerne telefonisch unter +43 316 848684 kontaktieren. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Dr Werner Mecenovic
Ihr Rechtsanwalt in Graz

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Wirkt “ABNEHMEN IM LIEGEN”? Fact or fake?

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Werbung mit “ABNEHMEN IM LIEGEN”