Zeitbombe Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nahaufnahme von einer Person, welche Papierunterlagen mit einem Kugelschreiber unterzeichnet.  Rechtsanwalt Dr. Werner Mecenovic

Ihr Vertragspartner tritt rechtswidrig vom Vertrag zurück. Sie klagen diesen auf Schadenersatz und stützen Ihr Begehren auf das Gesetz. Der Anwalt Ihres Vertragspartner überprüft Ihre AGB, auf die Sie sich gar nicht berufen, und wendet ein, dass Ihre Regelungen über Schadenersatz rechtswidrig sind und daher die Klage abzuweisen ist.

Mit Erfolg?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)und der Oberste Gerichtshof (OGH), der den EuGH dazu befragt hat, sind klar und deutlich und sagen ja:

Der- bzw diejenige, der bzw die rechtswidrige AGB verwendet, kann sich nicht auf das Gesetz stützen, auch wenn es ihm bzw ihr Recht geben würde. Der EuGH will damit von der Verwendung rechtswidriger AGB abschrecken!

Was können Sie daraus lernen?

Ohne juristische Kenntnisse selbst gedichtete oder irgendwo abgeschriebene AGB sind tickende Zeitbomben! Sie bedürfen wie Verträge einer sorgfältigen juristischen Überprüfung.

Hier geht es zum Volltext der Entscheidung RIS

Wenn Sie Fragen zum Thema “Allgemeine Geschäftsbedingungen” haben oder Ihre AGB überprüfenlassen wollen, können Sie mich gerne unter +43 316 848684 kontaktieren. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Dr Werner Mecenovic
Ihr Rechtsanwalt in Graz

Zurück
Zurück

Verjährung der Laesio enormis bei einer Option

Weiter
Weiter

Liegenschaftsveräußerung durch Teilungsklage